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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Bestandteil des Vertrags zwischen Kundinnen und Kunden und knecht reisen ag

Herzlichen Dank, dass Sie sich für eine powderdreams Reise von knecht reisen ag interessieren.

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Die ARVB gelten für Reisen, die knecht reisen ag unter der Marke powderdreams durchführt. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen ARVB zu.

Vertrag
Preise und Zahlungsbedingungen
Änderunge oder Annullierungen
Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
Absage durch knecht reisen ag
Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
Haftung von knecht reisen ag
Versicherungen
Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Flüge
Sport
Ombudsman
Datenschutz
Unwirksamkeit
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Copyright

1. Vertrag

1.1 Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben
E-Mail auch SMS, WhatsApp, Soziale Medien Kanäle oder eine Online-Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und knecht reisen ag ein Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages
zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. knecht reisen ag hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2 Vertragspartei

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von knecht reisen ag für solche Fremdleistungen nicht anwendbar.

1.3 Namensangaben

Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.

1.4 Unsere Leistungen, Prospekte und Ausschreibungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen, auf www.powderdreams.ch, www.knecht-reisen.ch oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.

1.4.1 Bevollmächtigung Buchungsstelle

Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unseren Internetseiten oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.

1.4.2 Abgabe Infomaterial

Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte usw. Zur Verfügung gestellt, das nicht von knecht reisen ag herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

1.4.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

1.5 Provisorische Reservationen

Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12:00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von knecht reisen ag online publizierten Preisen (www.knecht-reisen.ch), dem Reisekatalog oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich, wo anwendbar, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.7.2020) und sind Barzahlungspreise.

2.2 Preisberechnung

Bei Pauschalarrangements mit einem einzigen Gesamtpreis (z. B. Gruppenreisen) werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen.

2.3 Gebühren

Die aktuellen Gebühren und anderen Belastungen richten sich nach dem einsehbaren Gebührenreglement. Änderungen sind jederzeit, namentlich bei Veränderung der Marktverhältnisse und bei Neubeurteilung der Geschäftsrisiken, durch Anpassung des Gebührenreglements möglich. Der Kunde wird hierüber auf geeignete Weise vorgängig in Kenntnis gesetzt. Änderungen oder neu eingeführte Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw. die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung kündigt. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Für Leistungen, die nicht im Gebührenreglement enthalten sind, die aber im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse erbracht werden und die üblicherweise nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die knecht reisen ag nach eigener Beurteilung eine angemessene Entschädigung erheben.

2.4 Zusätzliche Gebühren

knecht reisen ag oder Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Beratungs-, Reservations-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren usw. in Rechnung stellen.

2.5 Anzahlung

Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% der Gesamtreisekosten, mindestens aber eine solche von CHF 500 pro Person, zu leisten. Tickets für Veranstaltungen und Anlässe sind umgehend zu bezahlen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der Preis anlässlich der definitiven Auftragserteilung vor Ticketausstellung zu
bezahlen.

2.6 Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. Ist die Restzahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschuldet, werden Sie bei Offertstellung/Buchungsabschluss darüber informiert.

2.7 Buchungen über Internet

Bei Online-Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig.

2.8 Verspätete Zahlungen

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat knecht reisen ag das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 ff. einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

3. Änderungen oder Annullierungen

3.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Bitte lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2 Annullierung/Änderung

Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 2.3 aufgeführten Bearbeitungsgebühren mögliche Versicherungsprämien und Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 2.3) die Annullierungskosten erhoben.

Änderungen und Umbuchungen, welche in den geltenden Annullierungsfristen vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Die geltenden Annullierungsfristen für Ihr gebuchtes Arrangement finden Sie im einsehbaren Annullationskostenreglement.

3.2.1 Flüge

Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100% ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rück erstattbar. Es gelten die Gebühren gemäss Ziff. 2.3.

3.2.2 Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung

Von den obigen Bestimmungen (Ziff. 3 ff.) abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat auf der Offerte und/oder Buchungsbestätigung aufgeführt. Zahlreiche vergünstigte Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rück erstattbar. Solche Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.

3.3 No-Show

Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100% des Arrangement-Preises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für knecht reisen ag jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.

3.4 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig, wenn:

  • Die Ersatzperson die besonderen Reise-Erfordernisse (Pass, Visa, etc.) erfüllt.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) diese Änderung akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
  • Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 2.3) und allfällig entstehende Mehrkosten durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen werden. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und der Ersatzreisende solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. knecht reisen ag orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3 ff.).

3.5 Impf- und Testpflicht

Für die gebuchte Reise in das gewünschte Zielgebiet wird möglicherweise zum Reisezeitpunkt eine Impfung oder ein medizinischer Test vorausgesetzt. Falls eine Impfung oder ein medizinischer Test aus persönlichen Gründen nicht möglich sind und Sie dadurch die Reise nicht antreten können, gelten bei einer Umbuchung oder Annullation die Annullierungsfristen gemäss Annullationskostenreglement.

4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1 Preisänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu ändern:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugtaxen)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • plausibel erklärbare Druckfehler

4.2 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Knecht reisen ag bemüht sich, Ihnen gleichwertige oder bessere Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.3 Ihre Rechte nach Vertragsabschluss

Wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Reiseablaufes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:

  1. Sie können die Vertragsänderung annehmen
  2. Sie können innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  3. Sie können uns innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekanntgeben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

5. Absage durch knecht reisen ag

5.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

knecht reisen ag ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt knecht reisen ag Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3 ff. und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2 Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen von knecht reisen ag angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann knecht reisen ag die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle
bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100 pro Person.

5.3 Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können knecht reisen ag veranlassen, eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie knecht reisen ag so schnell wie möglich. knecht reisen ag hält sich an die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und/oder des Bundesamts für Gesundheit BAG sowie an die Empfehlungen der lokalen Behörden. Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Gebiet abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Bei Flügen gelten für Annullation/Umbuchung/Flugplanänderungen die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften. Es können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten
für die Reiseversicherung anfallen.

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen knecht reisen ag eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die knecht reisen ag Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Knecht reisen ag vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9 ff.

7. Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten.

Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen Ihre Buchungsstelle, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise.

8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

8.1 Beanstandung und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei Ihre Buchungsstelle, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Ihre Buchungsstelle, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vonIhre Buchungsstelle, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Ihre Buchungsstelle, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

8.2 Selbstabhilfe

Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von knecht reisen ag ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1) verlangt.

8.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber knecht reisen ag geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber knecht reisen ag geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr knecht reisen ag schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen knecht reisen ag Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.

9. Haftung von knecht reisen ag

9.1Allgemeines

knecht reisen ag vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der knecht reisen ag Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

9.2.1 Haftungsausschlüsse

knecht reisen ag haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
  • Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
  • Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches knecht reisen ag, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von knecht reisen ag ausgeschlossen.

9.2.2 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet knecht reisen ag, sofern die Schäden durch knecht reisen ag oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich knecht reisen ag auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc.).

9.2.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

  • Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von knecht reisen ag auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
  • Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
  • Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.

Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

9.3 Verantwortung während der Reise

Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit sie nicht durch die knecht reisen ag Reiseleitung bzw. die örtliche knecht reisen ag Vertretung gebucht wurden, auf eigene Verantwortung. knecht reisen ag kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

9.4 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- oder Videoausrüstung, Handys usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und das Mitführen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selbst verantwortlich sind.

9.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. Nicht nach Ziffer 8.1 bis 8.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z. B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die
Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 9.6).

9.6 Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung
nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist,
angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

9.7 Sicherstellung der Kundengelder

knecht reisen ag ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise. Weitere Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

9.8 Cyber-Risiken

Darüber hinaus schliesst die knecht reisen ag soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich und vollumfänglich aus, welche Ihnen oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen, Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch/Störungen des Internets, unserer Webseite, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten, des Netzwerkes, der IT Infrastruktur oder Telekommunikationsnetzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust, entstehen. Die Haftung für Subunternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10. Versicherungen

10.1 Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungs- und Rückreisekosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Auskunft über die Prämien erhalten Sie auf Anfrage.

10.2 Wenn Sie die Reise annullieren

Dann bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.

10.3 Bei Annullierungskostenversicherung

Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.

10.4 Bearbeitungsgebühr

knecht reisen ag möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Falle durch die Reiseversicherung gedeckt sind. Die Deckung ersehen Sie aus der Versicherungspolice.

10.5 Zusätzliche Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall, Reisekranken-, Gepäckversicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im Bestimmungsland sind Sie selbst verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen dadurch die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie knecht reisen ag ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet, Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in diversen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.

Als Veranstalter stehen wir respektive die Buchungsstelle dafür ein, Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt u. a. das Konsulat eines allfälligen Transit- und des Reiselandes Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen, Inseraten usw. und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten zum Zeitpunkt der Publikation. Es gelten in jedem Fall die Auflagen der behördlichen Stellen. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungsstelle weitergehend orientieren. Die Kontakte der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie auf der Website des Eidgenössichen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA unter Schweizer Vertretungen im Ausland (Änderungen vorbehalten).

12. Flüge

12.1 Flugreise

Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des Linienverkehrs. Die von knecht reisen ag angegebenen Flugtarife beinhalten Taxen und Gebühren. Insbesondere Flugzuschläge können sich jederzeit, auch kurzfristig, ändern und werden aktuell bei Ticketausstellung berechnet. An wenigen Destinationen wird die Abflugstaxe vor Ort vom Reisenden in bar eingezogen. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können sich jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Sitzplatzreservationen wer- den auf Ihren Wunsch unverbindlich vorgemerkt. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, blockierte Sitzplatzreservationen, wenn nötig zu ändern.

12.2 Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt (Achtung: Aktionstarife beinhalten meist keinen Gepäcktransport). Die aktuellen Limiten für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich.

12.3 Verspätungen/Unregelmässigkeiten

Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.

12.4 Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten

Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden, die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Weiterreise selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.

13. Sport

In vielen unserer Hotels wird eine Auswahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Einrichtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig bis keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, dass ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot können wir nicht übernehmen.

14. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und knecht reisen ag oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42
Postfach
8038 Zürich

www.ombudsman-touristik.ch

15. Datenschutz

15.1 Ihre Daten

knecht reisen ag benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicheraufzubewahren.

15.2 Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.

15.3 Persönliche, schützenswerte Daten

Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen bekanntgegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

15.4 Informationen über unsere Angebote/Programm

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.

15.5 Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.

15.6 Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an:

knecht reisen ag
Schwimmbadstrasse 1
5210 Windisch

www.knecht-reisen.ch

16. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und knecht reisen ag ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen knecht reisen ag wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Aargau vereinbart.

© knecht reisen ag, 5210 Windisch
August 2023